Energie Optimierung beginnt mit einem starken Netzwerkpartner

Energiesteuer zurückholen: Die Entlastung nach § 54 EnergieStG
Wussten Sie, dass der Staat Unternehmen des produzierenden Gewerbes finanziell entlastet, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken? Während die Strompreise und Energiekosten oft schwanken, bietet der Gesetzgeber über den § 54 EnergieStG eine verlässliche Möglichkeit, einen Teil der gezahlten Energiesteuern für Heizstoffe (Erdgas, Heizöl, Flüssiggas) zurückzufordern.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Entlastung richtet sich an Unternehmen, die dem Produzierenden Gewerbe (PG) zuzuordnen sind. Hierzu zählen unter anderem:
- Verarbeitendes Gewerbe (Industrie & Handwerk)
- Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
- Baugewerbe
- Energie- und Wasserversorgung
Ihre Vorteile auf einen Blick
Direkte Liquidität: Sie erhalten eine Rückerstattung der bereits gezahlten Steuern auf eingesetzte Brennstoffe für betriebliche Zwecke.
Planbarkeit: Die Entlastung ist ein gesetzlicher Anspruch, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Kein „Spitzenausgleich“-Zwang: Im Gegensatz zu anderen Entlastungen ist für § 54 kein zertifiziertes Energiemanagementsystem (wie ISO 50001) zwingend erforderlich – das macht den Weg für KMU deutlich einfacher.
Wichtiger Hinweis: Seit dem Wegfall des sogenannten „Spitzenausgleichs“ (§ 55 EnergieStG / § 10 StromStG) Ende 2023 ist die Basis-Entlastung nach § 54 wichtiger denn je geworden, um die Kostenbelastung Ihres Unternehmens zu senken.

Sie haben vorab Fragen
Dann lassen Sie uns doch einfach telefonisch oder per Teams (Video-Call) in einen lockeren Austausch in 30 Minuten abklären, wie meine Unterstützung für Sie aussehen würde.
Dafür buchen Sie einfach einen Termin in meinen Kalender über diesen Link.

Sie möchten regelmäßig über News der Energie-Branche informiert werden?
Dann können Sie hier auf der Homepage den obigen Newsticker anschauen. Hier werden stets aktuelle Informationen zum Energie-Einkauf und Effizienz mitgeteilt.
Alternative finden Sie mich auch bei folgenden Netzwerken und können hier die aktuellen News auf meiner Seite erfahren:



Sie möchten dies gerne als Newsletter regelmäßig in Ihr E-Mail Postfach erhalten? Dann tragen Sie sich einfach für meinen Newsletter ein:

Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.