Was ist ein Energieaudit?
Ein Energieaudit ist eine systematische Prüfung, die dazu dient, den Energieverbrauch eines Unternehmens zu analysieren, zu messen und zu bewerten. Energieaudits können dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und Kosten zu sparen. Dazu werden in Form des Audits alle wichtigen Energieflüsse eines Unternehmens erfasst und analysiert.
Im Abschlussbericht des Auditors werden die zusammengetragenen Ergebnisse zu Einsparpotenzialen und daraus resultierenden empfohlenen Maßnahmen zusammengefasst.
Welche Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Energieaudit durchzuführen?
Seit dem 22. April 2015 ist ein Gesetz in Deutschland in Kraft, welches alles Wichtige rund um Energieaudits regelt. Bis zum damaligen Stichtag, dem 05. Dezember 2015, mussten betroffene Unternehmen laut §8 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) einen ersten Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Nach dem ersten Energieaudit ist ein sogenannter Wiederholungsaudit alle vier Jahre durchzuführen. Dementsprechend steht für das Jahr 2023 für viele Unternehmen ein solcher auf dem Plan.
Der Stichtag ist für jedes Unternehmen individuell – abhängig davon, wann der letzte Energieaudit eingereicht wurde. Unternehmen, welche bis zum jeweiligen Stichtag einen unvollständigen oder keinen Energieaudit übermitteln, können im schlimmsten Fall mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro sind grundsätzlich zu einem Energieaudit verpflichtet.
Ausnahmen gelten für Unternehmen, welche einen geringen Energieverbrauch vorweisen können. Die Bagatellgrenze liegt hier bei einem Verbrauch von höchstens 500.000 Kilowattstunden pro Jahr. Unternehmen, welche unterhalb dieser Grenze agieren, müssen oftmals keinen vollständigen Energieaudit vorweisen. Auch Unternehmen, die bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder ein EMAS betreiben, sind von der Energieaudit-Pflicht befreit.
Doch auch wenn Sie und Ihr Unternehmen nicht zu einem Audit verpflichtet sind, kann ein solcher äußerst sinnvoll sein, um die Grundlage für die Steigerung der Energieeffizienz und damit auch eine Betriebskostensenkung zu schaffen.
Dieser Bereich wird im Rahmen einer Bedarfsanalyse vorgenommen oder buchen Sie einfach einen Termin mit mir im Buchungs-System.
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